Der mobile Friseur
Von der Pike auf erlernt und nun im Reisegewerbe ausgeübt (§ 55 ff., GewO).
Wer kennt das nicht:
- das Warten auf einen Termin
- die lästige Parkplatzsuche
- überhöhte Preise
Der mobile Friseur schafft hier Abhilfe und ist permanent und ohne vorherige Terminvereinbarung oder Angebotserstellung in Duisburg unterwegs um adhoc Dienstleistungen für das
Haareschneiden, Färben, Dauerwellen und alle anderen Friseurdienstleistungen zu erbringen.